Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen (ab 04. März 2022)

Hier kommen die aktuellen Regeln aus der Coronaschutzverordnung, die ab dem 04. März 2022 für den Besuch der Tanzschule gültig sind.


Der Besuch der Tanzkurse, Workshops und der Gastronomie in der Tanzschule ist erlaubt:

  • für Personen ab 18 Jahren, wenn ein Immunisierungszertifikat vorliegt
  • für Personen bis 17 Jahren in
    • Solotanzkursen ohne besondere Testnachweise (auf Grund der Schultestungen)
    • Paartanzkursen
      • mit einem bescheinigten negativen Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist (trotz Schultestung)*
        oder
      • wenn ein Immunisierungszertifikat vorliegt.
  • für Kinder bis zum Schuleintrittsalter (ohne besondere Maßnahmen).

Die Zugangsbeschränkungen gelten für sämtlich Besucher der Tanzschule 
(Tänzer, Eltern, Gastrobesucher, etc.).


Der Besuch von Veranstaltungen, Bällen und Partys in der Tanzschule ist erlaubt:

  • für Personen ab 18 Jahren, wenn ein Immunisierungszertifikat vorliegt
  • und welche zusätzlich
    • ein bescheinigtes negatives Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist*, haben
  • oder
    • eine sogenannte Boosterimpfung erhalten haben
  • (gültig ab dem Tag der Boosterimpfung).
  • für Personen bis 17 Jahren in
    • Solotanzkursen ohne besondere Testnachweise (auf Grund der Schultestungen)
    • Paartanzkursen
      • mit einem bescheinigten negativen Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist (trotz Schultestung)*
  • oder
      • welche eine sogenannte Boosterimpfung erhalten haben
  • (gültig ab dem Tag der Injektion).
  • für Kinder bis zum Schuleintrittsalter (ohne besondere Maßnahmen).

Die Zugangsbeschränkungen gelten für sämtlich Besucher der Tanzschule 
(Tänzer, Eltern, Gastrobesucher, etc.).


* Ein bescheinigtes negatives Testergebnis hat eine Gültigkeit von

  • 24 Stunden bei einem Antigen Schnelltest
  • 48 Stunden bei einem PCR-Test

und muss für den gesamten Zeitraum während des Aufenthaltes in der Tanzschule noch gültig sein.
Auf Grund der Raum-, Personal- und Dokumentationssituation ist eine Selbsttestung in der Tanzschule leider nicht möglich! Alle Teststellen im Kreis Mettmann findest Du hier

Bitte während des Besuches der Tanzschule sämtliche Dokumente mitführen (Ausweis, Testzertifikat, Immunisierungszertifikat). Ohne Nachweis dürfen wir den Zutritt nicht gewähren!

Des Weiteren bitten wir Dich, in der Tanzschule wieder eine entsprechende Maske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Diese kann während des Tanzens und am Sitzplatz abgelegt werden.


Was machen wir zusätzlich für Deine Sicherheit?

  • Unsere Raumlufttechnische Anlage ist mit einer zusätzlichen Luftreinigungsanlage ausgestattet.
  • Alle Mitarbeiter werden trotz Immunisierung zusätzlich wöchentlich getestet.
  • Kontaktflächen werden regelmäßig desinfiziert.
  • Und selbstverständlich findest Du in der gesamten Tanzschule mehrere Desinfektionsspender für Dich.

Wenn Du Fragen zu den aktuellen Maßnahmen hast, sind wir gerne für Dich da!

(Coronaschutzverordnung – Stand: 04. März 2022)