Jetzt aber wirklich…

Nach acht langen Monaten ist es nun endlich soweit: wir öffnen unsere Türen für alle Tanzbegeisterten! Wir freuen uns riesig, Dich ab sofort wieder hier vor Ort begrüßen zu dürfen.

Folgende Punkte sind hierbei spannend für Dich:

  • Ab Sonntag, dem 27. Juni beginnt der Unterricht.
  • Alle Clubs (Kurse mit monatlichem Beitrag) finden ab sofort wieder statt.
  • Abgeschlossene Kurse (z.B. über 8×80 min.) beginnen ab dem jeweiligen Startdatum, das Du bei der Kursbuchung findest.
  • In diesem Sommer werden die Sommerferien durchgetanzt. Das heißt, dass die Sommerpause von sechs Wochen entfällt und Du das unvergessliche Tanzerlebnis den ganzen Sommer über genießen kannst.
  • Um die vorgegebene Personenzahl nicht zu überschreiten und zur Sicherstellung der Kontaktpersonennachverfolgung melde Dich bitte frühzeitig zu jeder Tanzstunde mit Deinen Zugangsdaten (Kunden-App) an.
  • Wenn Du vor oder nach Deinem Kurs noch im Barraum sitzen möchtest, müssen wir die Kontaktpersonennachverfolgung sicherstellen. Dazu kannst Du dich mit der “E-Guest” App an der Theke anmelden.

Hier findest Du unser Hygienekonzept, mit dem wir Euch ein sicheres Tanzerlebnis möglich machen:

Hygienekonzept der Tanzschule am Wall

Stand: 15. Juni 2021

Maskenpflicht

  • Ab Betreten der Wallpassage besteht Tragepflicht einer (wenigstens) OP-Maske.
    (§5 Abs. 3 Nr. 7)
  • Diese kann vorübergehend abgelegt werden
    • von Gästen bei der Nutzung der gastronomischen Einrichtung am Sitz- oder Stehplatz
      (§5 Abs. 7 Nr. 2)
    • vom Tanzlehrer bei der Unterrichtstätigkeit unter Wahrung des Mindestabstandes
      (§5 Abs. 7 Nr. 4)
    • bei der Ausübung des Tanzsportes
      (§5 Abs. 7 Nr. 6)

Hygiene- & Infektionsschutzanforderungen

  • Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung
    (§6 Abs. 1 Nr. 1)
    • am Eingang zur Tanzschule
    • im Thekenbereich der Gastronomie
    • an den Eingängen zu den Sälen
    • in den Sanitäranlagen
  • Ausreichend Möglichkeit zum Händewaschen sind in den Sanitäranlagen der Tanzschule vorhanden (je 2 pro Anlage)
    (§6 Abs. 1 Nr. 1)
  • Sämtliche Kontaktflächen werden zu jedem Kurswechsel desinfiziert
    (§6 Abs. 1 Nr. 2)
  • Gläser werden mit mindestens 60 Grad Celsius gespült
    (§6 Abs. 1 Nr. 4)
  • Im Eingangsbereich und den Sanitäranlagen befinden sich gut sichtbar Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten
    (§6 Abs. 1 Nr. 6)
  • Während des Geschäftsbetriebes läuft die RLT (raumlufttechnische Anlage) mit voller Leistung (11.000 cbm/Std.)
    (§6 Abs. 2)
  • Die RLT ist mit einer Luftreinigungshygieneanlage auf Basis von Wasserstoffperoxid ausgerüstet (wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise können auf Wunsch zugestellt werden)
    (§9 Abs. 2)

Wir freuen uns darauf, endlich wieder unsere Leidenschaft auf dem Parkett mit Dir zu teilen!